NRW testet am 8. September die Sirenen

Die Sirene in der Ortschaft heult auf, 1 Minute Dauerton - zweimal unterbrochen. Aus allen Richtungen eilen die Aktiven der örtlichen Feuerwehr zum Gerätehaus, kurze Zeit später ertönt das Martinshorn, es blitzt das Blaulicht des Feuerwehrfahrzeugs auf. Die Feuerwehr wurde alarmiert und ist nun auf dem Weg zur Einsatzstelle. In vielen Ortschaften unseres ländlich geprägten Landkreises neben der üblichen Sirenenprobe einmal im Monat, samstags um 12:00 Uhr, ein geläufiges Szenario, welches jede/r kennt.

Was aber haben die anderen Warntöne der Sirenen zu bedeuten und warum sehen die neuerlich montierten Sirenen in manchen Kommunen so ganz anders aus, als die bekannten umgedrehten Schüsseln, die oftmals auf kommunalen Gebäuden wie Kindergärten und Schulen, Gemeindehäusern oder aber auch auf einfachen Sirenenmasten montiert sind?

Nachdem der bundesweite Warntag im Jahr 2021 sowie der Sirenenprobealarm im März 2022 infolge des Ukraine-Krieges abgesagt worden sind, soll der bundesweite Warntag nun (verschoben von September) am 8. Dezember 2022 um 11:00 Uhr erfolgen, um hierfür das neue Warnmedium Cell-Broadcast-System in der Testphase vorstellen zu können.

Vor diesem bundesweiten Warntag wird im Land Nordrhein-Westfalen bereits am 8. September 2022 um 11:00 Uhr ein landesweiter Probealarm gemäß des Erlasses zur "Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz - Warnerlass" erfolgen. Hier wird, entgegen der verschiedenen Warnmöglichkeiten beim bundesweiten Warntag, NUR das Warnmittel der Sirene erprobt.

Der landesweite Probealarm ist von den örtlichen Aufgabenträgern im Vorfeld in der Öffentlichkeit anzukündigen. Die Bevölkerung ist während des Probealarms mit dem Inhalt des Warntextes (nachfolgendes Beispiel auf Grundlage der Anlage 2 zum Warnerlass) vorsorglich zu informieren.

„Im Kreis Euskirchen findet zurzeit ein Sirenenprobealarm statt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Informieren Sie sich über die Bedeutung der Sirenensignale unter: [Internetadresse]“

Der Bund und die Bundesländer mit ihren kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen sind gemeinsam für die Warnung der Bevölkerung  im Brand- und Katastrophenfall zuständig, wobei hier die Bundesländer im Auftrag des Bundes die Bevölkerung mit den örtlich vorhandenen Warnmitteln der Kommunen und der Landkreise gem. § 3 Abs. 1 BHKG warnen.

Innerhalb unseres Kreisgebietes erfolgt dies über die Einheitliche Leitstelle beim Kreis Euskirchen mit den kommunalen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Leitstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen wird über MoWaS die App´s Katwarn und NINA über den landesweiten Probealarm auch in Teilen des Kreises Euskirchen vorab und nach Beendigung informieren.

Über das satellitengestützte modulare Warnsystem [MoWaS - BBK (bund.de)] -ein leistungsfähiges und  hochverfügbares Warn- und Kommunikationssystem des Bundes- erfolgen innerhalb von maximal einer Minute Meldungen über angeschlossene Fernseh- und Hörfunkanstalten, Warn-Apps sowie weitere Medien (Social Media) an die Bevölkerung.

Ergänzend können Warntexte durch die Leitstellen als Durchsagen im Lokalhörfunksender eingespielt werden, Durchsagen mittels Lautsprechern durch Warnfahrzeuge erfolgen UND die Sirenen können ertönen.

Anders, als bei einer Alarmierung der Feuerwehren, ertönen die Sirenen bei der Warnung der Bevölkerung bei Gefahren anders als gewohnt. Die andere Tonfolge hat einen sog. Weckeffekt und soll bewirken, dass man sich der verfügbaren Quellen (Radio, Fernsehen, Internet, Warn-Apps etc.) bedient und sich genauer über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informiert.

Das Innenministerium des Landes NRW hat zu den drei verschiedenen Warntönen aussagekräftige Audiospuren zu Verfügung gestellt. 

Also nicht vergessen, anders als laut der gängigen Erlasslage üblich, erfolgt der sonst parallellaufende bundesweite Warntag in diesem Jahr nicht am zweiten Donnerstag im September 2022!!

Die Warntage finden im Jahr 2022 wie folgt statt:

  • am Donnerstag, den 08. September 2022 um 11:00 Uhr heulen im Land Nordrhein-Westfalen NUR die Sirenen in den v.g. Tonfolgen Warnung und Entwarnung (ohne Feuerwehr)
     
  • am Donnerstag, den 08. Dezember 2022 um 11:00 Uhr wird bundesweit ein ganzheitliches Alarmierungskonzept über MoWaS, Warn-Apps (bspw. NINA) UND den örtlichen Sirenen ausgelöst
     

Aktuell verfügen nicht alle Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen flächendeckend über Warnsirenen. Auch verfügen aktuell nicht alle vorhandenen Warnsirenen im Kreis Euskirchen über die notwendige Steuer- und Empfängertechnik, welche für die Auslösung aller Signale nach Erlass erforderlich ist. Möglicherweise wird also nicht jede Sirene heulen. 

(Von Alexander Kloster)

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